Fragen und Antworten

Wir versuchen alles so transparent und einfach wie möglich zu machen. Für alle Fragen rund um die BS Gelnhausen und unsere Aus- und Weiterbildungen steht dir der FAQ-Bereich zur Verfügung. Sollten wir die Fragen dort nicht klären können, kontaktiere uns gerne jederzeit!

Kategorien

Aufnahme in die Fachschule
Kosten & Förderung
Unterkunft
Arbeitseinsatz und Verdienst nach der Fachschulausbildung
Zusatzqualifikationen in der Fachschulausbildung
Weiterbildung nach dem Fachschulbesuch
  • Hauptschulabschluss oder höherer Schulabschluss

und

  • Abgeschlossene Berufsausbildung im Kunststoff- oder Kautschukbereich oder
  • Abgeschlossene Berufsausbildung in einem artverwandten Beruf, z.B. aus der Chemie-, Physik-, Metall- oder Elektrotechnik oder
  • Die Anerkennung anderer Berufsausbildungen kann im Einzelfall geklärt werden

und

  • mindestens einjährige Berufserfahrung im Bereich Kunststoff- und Kautschuktechnik oder
  • mindestens einjährige Berufserfahrung in einem artverwandten Beruf, z.B. aus der Chemie-, Physik-, Metall- oder Elektrotechnik oder
  • die Anerkennung anderer Berufserfahrungen können im Einzelfall geklärt werden

Es werden die Ausbildungsberufe in den Bereichen Kunststoff- und Kautschuktechnik, Chemie und Physik sowie Metall- und Elektrotechnik anerkannt. Die Anerkennung anderer Berufsausbildungen kann im Einzelfall geklärt werden.

Nein und Ja, da eine einjährige einschlägige Berufspraxis vor oder nach der Ausbildung nachgewiesen werden muss kann auch direkt nach der Ausbildung begonnen werden.

Ja, wenn eine mindestens 5-jährige berufliche Tätigkeit im Kunststoff- und Kautschukbereich oder in einem artverwandten Beruf nachgewiesen werden kann. Darüber hinaus ist in einer Feststellungsprüfung die fachliche Eignung nachzuweisen. Die Feststellungsprüfung wird von der Fachschule für Kunststoff- und Kautschuktechnik Gelnhausen durchgeführt.

Ja, wenn die Aufnahmebedingungen erfüllt werden. Insbesondere muss eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine 5-jährige
einschlägige Berufstätigkeit mit Überprüfung der fachlichen Eignung nachgewiesen werden.
Die Anerkennung von Studienleistungen können im Einzelfall geklärt werden.

Anmeldeschluss ist der 31. Januar, jedoch bewirb auch noch zu einem späteren Zeitpunkt, hier entscheidet der Einzelfall.

Nein, nur, wenn die Anmeldezahlen die Aufnahmekapazitäten überschreiten.

Ja, wenn es noch freie Plätze gibt und die Aufnahmevoraussetzungen erfüllt sind.

Die Fachschule wird z.Zt. nur in 2-jähriger Vollzeitform angeboten. Wir sammeln bei Interesse auch Anmeldungen in Teilzeitform. Einfach bei der Bewerbung den Wunsch angeben.

Informiere dich gerne direkt hier auf der Webseite über die Fachschule!

Deine Frage ist nicht dabei?

Kein Problem, wir werden sie dennoch beantworten! Schreibe uns gerne über unser Kontaktformular!

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